kurz & klar*:
Steuererklärung leicht gemacht!
Das Einkommensteuergesetz sieht verschiedene Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vor, so z.B. den Behinderten-Pauschbetrag, den Pflege-Pauschbetrag und den Fahrtkosten-Pauschbetrag. Unter welchen Voraussetzungen können Eltern behinderter Kinder diese Beträge und weitere Nachteilsausgleiche in ihrer Steuererklärung geltend machen?
Gemeinsam mit dem bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) möchte die Elterninitiative Menschen(s)kinder e.V. Licht in diesen Paragrafen-Dschungel bringen.
Die Rechtsanwältin Katja Kruse vom bvkm wird in einem Online-Vortrag, den wir uns gemeinsam in unseren Räumlichkeiten im Haus Auszeit verfolgen (beim sogenannten ‚Rudelgucken‚), einen Überblick geben.
Nach dem Vortrag können Fragen an die Referentin gestellt werden, und es gibt die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer vor Ort.
REFERENTIN
Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm
TERMIN
Dienstag, 24.06.2026, 18.00 – ca. 20.00 Uhr
ORT
‚Rudelgucken‘ (es werden keine Online-Links versendet) im Haus Auszeit im Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, 44803 Bochum
KOSTEN
keine
ANMELDUNG
per Mail: info@menschenskinder-bochum.de
oder über das Familienforum: https://www.familienforum-ruhr.de/programm/menschen-mit-behinderung/kurs/Rechtsthemen-fuer-Menschen-mit-Behinderung-Steuererklaerung-leicht-gemacht/263-8E#inhalt
PROGRAMM
18.00 Uhr Ankommen und Begrüßung
18.30 Uhr Online-Vortrag: Hilfsmittel & Co. – Die Leistungen der Krankenversicherung
Referentin: Katja Kruse
19.15 Uhr Fragen und Austausch
ca. 20 Uhr Ende
*kurz & klar
Die Veranstaltungsreihe „kurz & klar“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfach-behinderte Menschen (bvkm) steht unter dem Motto „Leben mit einem behinderten Kind – Selbsthilfe stärken“. Gemeinsam mit Elternvereinen und anderen Organisationen der Selbsthilfe vor Ort möchte der bvkm Eltern von Kindern mit Behinderung über ihre Rechte informieren und sie dadurch ermutigen, Ihnen zustehende Leistungen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen, den Sozialämtern und anderen Behörden einzufordern.