Vortragsveranstaltung in Kooperation mit dem bvkm
kurz & klar: Das Behindertentestament
Mit einem sogenannten Behindertentestament können Eltern von Kindern mit Behinderung ihr Vermögen so vererben, dass das Kind materiellen Nutzen davon hat. Mit Hilfe welcher
Regelungen wird der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe verhindert und was ist der Unterschied zwischen der befreiten und der nicht befreiten Vorerbschaft?
Die Rechtsanwältin Katja Kruse vom bvkm wird in einem Online-Vortrag, den wir uns gemeinsam in unseren Räumlichkeiten im Haus Auszeit verfolgen (beim sogenannten ‚Rudelgucken‚), einen Überblick über das Behindertentestament geben. Nach dem Vortrag können Fragen an die Referentin gestellt werden, und es gibt die Möglichkeit zum
Austausch der Teilnehmer vor Ort.
| Termin | Donnerstag, den 19.03.2026, 18.15 – 19.45 Uhr |
| Referentin | Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abt. Recht und Sozialpolitik beim bvkm |
| Kosten | keine |
| Ort | ‚Rudelgucken‘ (es werden keine Online-Links versendet) im Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, 44803 Bochum |
| Anmeldung | erforderlich, Teilnehmerzahl begrenzt Mail: info@menschenskinder-bochum.de |