Vortragsveranstaltung in Kooperation mit dem bvkm
kurz & klar: Die Leistungen der Pflegeversicherung
Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können die Beträge eingesetzt werden?
Gemeinsam mit dem bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) möchte die Elterninitiative Menschen(s)kinder e.V. Licht in diesen Paragrafen-Dschungel bringen.
Die Rechtsanwältin Katja Kruse vom bvkm wird in einem Online-Vortrag, den wir uns gemeinsam in unseren Räumlichkeiten im Haus Auszeit verfolgen (beim sogenannten ‚Rudelgucken‘), einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung geben. Nach dem Vortrag können Fragen an die Referentin gestellt werden, und es gibt die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer vor Ort.
Die Rechtsanwältin Katja Kruse vom bvkm wird in einem Online-Vortrag, den wir uns gemeinsam in unseren Räumlichkeiten im Haus Auszeit verfolgen (beim sogenannten ‚Rudelgucken‘), einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung geben. Nach dem Vortrag können Fragen an die Referentin gestellt werden, und es gibt die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer vor Ort.
| Termin | Mittwoch, den 07.10.2026, 18.15 – 19.45 Uhr |
| Referentin | Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abt. Recht und Sozialpolitik beim bvkm |
| Kosten | keine |
| Ort | ‚Rudelgucken‘ (es werden keine Online-Links versendet) im Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, 44803 Bochum |
| Anmeldung | erforderlich, Teilnehmerzahl begrenzt Mail: info@menschenskinder-bochum.de |
