Vortragsveranstaltung
Rechtliche Betreuung für Menschen mit Behinderung
Mit Eintritt der Volljährigkeit erlischt das elterliche Sorgerecht. Einige Menschen mit Handicap benötigen aber weiterhin Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Die Eltern sind nicht mehr ohne weiteres berechtigt für ihr volljähriges Kind mit Handicap rechtlich tätig zu werden. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
kann ein geeignetes Instrument sein. In diesen Fällen können Angehörige, z.B. Geschwister oder Eltern zum Betreuer bestellt werden.
| Termin | Mittwoch, den 25.02.2026, 17.45 – 19.45 Uhr |
| Referent | Elmar Kreft, Dipl.-Sozialarbeiter, Gesundheits- und Sozialökonom (VWA) |
| Kosten | 6,- € pro Teilnehmer, an der Abendkasse |
| Ort | Menschen(s)kinder, Souterrain im Haus Auszeit, Altenbochumer Straße 49a, 44803 Bochum (Eingang: rechts außen am Gebäude vorbei, durch das Tor nach unten) |
| Anmeldung | erforderlich, max. 40 Teilnehmer:innen e-mail: info@menschenskinder-bochum.de |